Die Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft erklären Sie mit einer Eintrittserklärung. Der Vorstand entscheidet dann noch darüber. Die Mitgliedschaft gilt zum Abgabetermin der Eintrittserklärung. Während der sportlichen Betätigungen besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Die Eintrittserklärung überreichen Sie einem Ansprechpartner / einer Ansprechpartnerin der Abteilung oder einem Vorstandsmitglied.

Hier klicken, wenn Sie die Eintrittserklärung gleich ausfüllen möchten.

Hinweis:  Der Mitgliedsbeitrag wird ab 2008 halbjährlich erhoben (April und Oktober)! Für 2007 wurde noch der doppelte Betrag der unten genannten (Halbjahres-)Beiträge in einer Summe erhoben.

Trotz aller Bemühungen um Richtigkeit: Angaben ohne Gewähr!!

Maßgeblich ist das offizielle Informationsblatt des Vereins.

Stand: März 2007
halb-jährlicher Beitrag
je Kind bis 12 Jahre
je Kind/ Jugend-lichen 13-21 Jahre
Kinder bis 12 Jahre
10,- €
Kinder , Jugendliche und junge Erwachsene von 13 - 21 Jahre
17,- €
Erwachsene (Einzelperson)
24,- €
Alleinerziehende *
21,- €
6,- €
9,- €
Ehepaare / Lebensgemeinschaften
42,- €
6,- €
9,- €
Ermäßigter Beitrag ** (siehe Erläuterung unten)
17,- €
Ehrenmitglieder
0,- €
*  Alleinerziehende: Als alleinerziehend gelten Personen, die alleine mit ihren leiblichen oder
   adoptierten Kindern in Haushaltsgemeinschaft leben. Die Kinder dürfen das 21. Lebensjahr noch 
   nicht vollendet haben. Im weiteren gelten dieselben Bedingungen wie für den ermäßigten Beitrag 
   (siehe nachfolgender Punkt). 

** Ermäßigter Beitrag gilt nach Vollendung des 21. Lebensjahres für Auszubildende, Grundwehrdienst-
   und Zivildienstleistende, Schüler und Studenten.  
   Der Nachweis ist vom Vereinsmitglied beim Kassenwart vorzulegen.

  Desweiteren zahlen Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, den ermäßigten Beitrag.
  Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Bitte weiter lesen !

Informationsblatt

Der Verein

Der TuS besteht seit 1946 und hat lange Jahre als einzige Sportart nur den Fußball betrieben.

Nachdem sich dann auch der Tischtennisbetrieb etablierte, wurde der Wunsch nach eigenen Räumlichkeiten laut. Seit 1992 ist nun die vereinseigene Sporthalle, erbaut unter großzügiger Förderung des Mulmshorner Ortsrates, in Betrieb. Dort bieten wir nicht nur dem Tischtennisbetrieb einen Raum, sondern es bestehen auch Gruppen im Kinderturnen, Volleyball, Senioren-/Seniorinnensport, Damengymnastik, Aerobic und Badminton. Dazu kommt noch der Fußballsport, im Jugendbereich im Zusammenschluss in der JSG Wieste, im Erwachsenenbereich in der 1.und 2.Herrenmannschaft.

Ansprechpartner für die jeweiligen Bereiche finden Sie in der Liste „Ansprechpartner des TuS“.

Die Aufgabe

Wir haben uns der Förderung von sportlichen Aktivitäten aller Art verschrieben. Das derzeitige Angebot kann jederzeit erweitert werden, für neue Ideen und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Wir denken dabei nicht nur an den Sport in der Leitungsspitze, sondern wir wollen vorrangig zur Förderung der Dorfgemeinschaft beitragen. Die Sporthalle als Treffpunkt bietet dafür eine hervorragende Möglichkeit.

Die Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft erklären Sie mit einer Eintrittserklärung, der Vorstand entscheidet dann noch darüber. Die Mitgliedschaft gilt zum Abgabetermin der Eintrittserklärung. Während der sportlichen Betätigungen besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Die Eintrittserklärung überreichen Sie einem Ansprechpartner / einer Ansprechpartnerin der Abteilung oder einem Vorstandsmitglied.

Die Mitarbeit im Verein

Jedes aktive Vereinsmitglied im Alter von 16 bis 60 Jahren muss 4 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr ableisten. Für jede nicht geleistete Stunde wird am Jahresende ein Betrag von 8,-€ erhoben. Die Gelder finden Verwendung für die Arbeitskräfte, die wir leider beschäftigen müssen, um die notwendigen Arbeiten zu erledigen.

Wir würden uns freuen, wenn die nicht dem Kreis der aktiven angehörenden Vereinsmitglieder uns auch weiterhin so aktiv unterstützen.

Eigenleistung im TuS Mulmshorn

Der Vertrag mit dem Ortsrat und der Stadt Rotenburg verpflichtet uns, jedes Jahr ca. 750 Stunden Eigenleistung zu erbringen.

Was ist keine Eigenleistung

Wenn eine Abteilung ein Fest oder Turnier durchführt (Grillfest, Vereinsmeisterschaft usw.) Die aufkommende Zeit wird nicht als Eigenleistung anerkannt. Auch Kuchen und Salat werden in dem Zusammenhang nicht anerkannt.

Was ist Eigenleistung

Die ausgeführte Arbeit muss zum Nutzen des Vereins sein.

Beispiele

a) Arbeiten in den Anlagen (Unkraut entfernen, Beete durcharbeiten, Rasen mähen, Büsche und Bäume pflegen, Fenster und Fußböden reinigen usw.)

b) Arbeiten am Gebäude (Sonderreinigung)

c) Arbeiten bei einem Vereinsfest (Sommerfest, Jubiläum)

d) Arbeiten zum Erhalt der Sportanlagen (Sportplatzpflege, Beachvolleyballfeld von Unkraut befreien usw.)

e) Wenn Vereinsmitglieder für ein Vereinsfest oder einen Arbeitstag Kaffee und Kuchen zur Verfügung stellen, wird hierfür entsprechend Eigenleistung anerkannt ( 1 Kuchen oder Salat gleich 1 Stunde)

f) Wenn jemand arbeitet und seine Maschinen (Traktor, Motorsense, Rasenmäher) zur Verfügung stellt, werden für die Zeit der Nutzung Stunden angeschrieben (z.B. Eine Stunde mit einem Rasenmäher Arbeiten macht gleich 2 Stunden Eigenleistung 1 Std. Rasenmäher + 1 Std. Person) Schubkarren und Kleingeräte zählen nicht.


Wer muss nicht arbeiten

a) Passive Vereinsmitglieder müssen keine Eigenleistung erbringen (in keiner Sparte aktiv)

b) Mitglieder unter 16 und über 60 müssen auch nicht arbeiten

c) Schiedsrichter die für den Verein im Einsatz sind, sind ebenfalls befreit.

d) Übungsleiter einer Sparte sind auch befreit, wenn sie in keiner Sparte aktiv sind.

Erklärung

1. Eigenleistung ab 16 Jahre

Die Summe der zu erbringenden Stunden richtet sich nach dem Geburtsmonat.

Monat 01. - 03. 4 Stdn. Monat 04. - 06. 3 Stdn.

Monat 07. - 09. 2 Stdn. Monat 10. - 12. 0 Stdn.

2. Eigenleistung im Jahr des 60 Geburtstag

Monat 01. - 03. 0 Stdn. Monat 04. - 06. 2 Stdn.

Monat 07. - 09. 3 Stdn. Monat 10. - 12. 4 Stdn.

3. Eigenleistung bei Vereinsbeitritt

Die Anzahl der Eigenleistungsstunden richtet sich nach dem Beitrittsmonat (Gleiche Regelung wie unter 1. ab 16 Jahre)

4. Eigenleistung bei Vereinsaustritt

Die Anzahl der Eigenleistungsstunden richtet sich nach dem Austrittsmonat (Gleiche Regelung wie unter 2. 60 Geburtstag).

Werden pro Kalenderjahr mehr als 4 Stunden erbracht, so werden diese grundsätzlich in das nächste Kalenderjahr übernommen.

Außerdem ist es möglich für eine andere Person zu arbeiten (z.B. Mutter, Vater, Kind, Frau, Mann usw.).

Bei langer Krankheit, Schwangerschaft oder Abwesenheit besteht die Möglichkeit von der Eigenleistung befreit zu werden (hierüber entscheidet grundsätzlich der Vorstand)

Vom Vorstand werden, wenn erforderlich, Termine zur Eigenleistung angesetzt.

Die einzelnen Abteilungen sollen in eigener Regie Eigenleistung durchführen (vorher immer mit dem Zuständigen über die auszuführenden Arbeiten Rücksprache halten)

Die erbrachten Stunden sind in dem dafür vorhandenen Formblatt zu erfassen und so schnell wie möglich dem verantwortlichen Vorstandsmitglied zu übergeben.

Wenn noch nicht alles klar sein sollte, immer ein Vorstandsmitglied ansprechen. Der Vorstand wird sich mit dem Problem auseinandersetzen, und für eine Lösung sorgen.